Das gemeinsame Erleben steht bei einer Klassenfahrt im Vordergrund. Deswegen werden gern attraktive Ziele wie Südfrankreich angesteuert.
Klassenfahrten sind zweifellos das absolute Highlight im Schuljahr für Schüler:innen und Lehrer:innen. Aber auch für Referendar:innen ist die Klassenfahrt eine wichtige Erfahrung. Klassenreisen werden von Schulen und Bildungseinrichtungen durchgeführt. Klassenfahrten sollten den SchülerInnen ein gemeinsames soziales Erleben ermöglichen. Bei einer Schülerreise sollte also der Spaßfaktor m Vordergrund stehen. Deshalb werden von vielen LehrerInnen und anderen Organisationspersonen auch attraktive Reiseziele wie beispielsweise Südfrankreich oder die italienische Adria angesteuert. Eine Klassenfahrt kann auch im Winter stattfinden. Dann darf es durchaus auch einmal ein Skiurlaub in den österreichischen Alpen sein. Die Schüler und Schülerinnen können hier Skifahren lernen.
Aber natürlich sollen Schüler*innen auf einer Klassenfahrt auch etwas lernen. Bei der Organisation einer Klassenfahrt planen Lehrer:innen deswegen gern den Besuch berühmter Museen oder Sehenswürdigkeiten ein. Im Vorfeld einer Klassenfahrt stellt sich die Frage, wohin die Reise gehen soll. Aber auch die Kostenkalkulation gehört zu den Aufgaben der Planung einer Klassenreise. Dabei gibt es einige Möglichkeiten, wie auch Kinder aus sozial schwachen Familien an einer Klassenreise teilnehmen können.
Was darf eine Klassenfahrt kosten?
Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, was eine Klassenfahrt kosten darf. Der übliche Kostenrahmen für eine Klassenfahrt liegt etwa zwischen 150 und 300 Euro je Kind. Diese Kosten beziehen sich auf eine fünftägige Klassenreise. Jedoch haben die Eltern der SchülerInnen ein Mitspracherecht, wie teuer die Klassenfahrt wird. Bei Elternversammlungen stimmen Mütter und Väter über das Reiseziel ab. Dadurch gewinnen sie einen gewissen Einfluss auf die Kosten der Schülerfahrt.
Vor der Klassenfahrt geben die Eltern eine Einverständniserklärung ab. Mütter und Väter bestätigen, dass ihr Kind an der Klassenreise teilnehmen darf. Damit sichern die Eltern auch die Kostenübernahme der Klassenfahrt zu. Zahlen müssen die Eltern auch dann, wenn der:die Schüler:in nicht teilnehmen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der:die Schüler:in krank geworden ist. Anders sieht es aus, wenn die Eltern vor der Klassenfahrt eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Die Reisekosten einer Klassenfahrt beinhalten unter anderem:
- An- und Abreise
- Unterkunft
- Eintrittspreise für Museen oder Freizeiteinrichtungen
Wie wird die Klassenfahrt finanziert?
Die Organisation einer Klassenfahrt bedeutet, die Kosten im Blick zu behalten. Das gelingt, indem Lehrer:innen eine günstige Unterkunft in einer Jugendherberge buchen. Das heißt jedoch nicht, dass Schüler:innen, Lehrer:innen und andere Begleiter:innen auf jeglichen Luxus verzichten müssen. Viele klassische Herbergen bieten den Schüler:innen nahezu denselben Komfort wie ein Hotel.
Für einige Eltern ist es dennoch schwierig, den kompletten Betrag für die Reise auf einmal zu bezahlen. Lehrer:innen sammeln den Betrag dann am besten im Vorfeld in monatlichen Raten ein. Die Reisekosten für die Klassenfahrt werden also gewissermaßen angespart. Darüber hinaus haben die SchülerInnen auch die Möglichkeit, einen Teil der Reisekosten bei Schulveranstaltungen selbst zu verdienen. Etwa, indem sie an einem Stand Kuchen verkaufen.
In den Reisekosten einer Klassenfahrt sind üblicherweise auch die Eintrittspreise für Besuchereinrichtungen enthalten.
Finanzierungsmöglichkeiten für sozial schwache Familien
Ein besonderes Problem stellt die Finanzierung der Klassenfahrt für Familien dar, die nur ein geringes Einkommen haben oder Bürgergeld beziehen. Bei letzteren ist Unterstützung von behördlicher Seite möglich. Allerdings gibt es für die Höhe der Kostenübernahme bundesweit bislang keine einheitlichen Regelungen.
Sozial schwache Familien haben darüber hinaus noch eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung der Klassenreise. Denn in zahlreichen Schulen gibt es Fördervereine, welche für die Reisekosten hilfsbedürftiger Schüler:innen geradestehen. Damit es von dieser Seite her einen Zuschuss gibt, müssen die Familien in aller Regel ihre Finanzen offenlegen. Die Eltern bezahlen dann für die Klassenfahrt das, was sie aufbringen können. Die Differenz wird dann vom Förderverein übernommen.
Existiert an der Schule kein Förderverein, sollten die betroffenen Eltern dieses Problem durchaus auf der Elternversammlung ansprechen. Denn es gibt auch Fördervereine außerhalb des schulischen Umfeldes. Gegebenenfalls können Eltern auch Banken, Versicherungen oder Unternehmen vor Ort ansprechen. Diese haben oft ein Budget für soziale Zwecke oder verbuchen diese Spende im Werbeetat. Denn die Scheckübergabe an den Schulleiter oder den Klassenlehrer können sie in den lokalen Medien werbewirksam inszenieren.
Wer bezahlt für Lehrerinnen und Lehrer?
In der Vergangenheit war es gängige Praxis, dass die Lehrer:innen und Begleiter:innen eine Verzichtserklärung für die Übernahme der Reisekosten abgeben mussten. Immerhin konnten sie den Betrag von der Steuer absetzen. Klassenfahrten gelten steuerrechtlich als Auswärtstätigkeiten.
Dieser Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch Ende 2018 einen Riegel vorgeschoben. Grund dafür war ein Lehrer aus Baden-Württemberg, der sich durch die Instanzen geklagt hatte. Die Richter vertreten die Auffassung, dass Lehrer:innen nicht dazu gezwungen sein dürfen, staatlich Aufgaben aus ihrer eigenen Tasche zu finanzieren.
Zumindest die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat rasch auf das höchstrichterliche Urteil reagiert. Ende 2018 beschloss die Regierung, den Etat für Zuschüsse von Reisekosten zu verdoppeln. Bereits 2019 standen also mehr als 7,3 Millionen Euro zur Verfügung. Denn man wolle Klassenfahrten auch in Zukunft als selbstverständlichen Teil der
Schulbildung erhalten. Das dürfe jedoch nicht auf Kosten der Lehrer:innen stattfinden, so Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.